Nachdem bislang in den Bundesländern verschiedenartige Rechtsgrundlagen für das Lotteriewesen bestanden haben, gilt seit 1. Juli 2004 der Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (LotterieStaatsvertrag), der bundesweit das Glücksspiel- (mit Ausnahme des Spielbankrechts) und Lotterierecht vereinheitlicht.
Das neue Gesetz ist motiviert von verschiedensten Faktoren. Zu nennen sind die europäische Rechtsentwicklung zum einen, die jüngst sensibler gewordene nationale Rechtsprechung und ein gewandeltes Verkehrsverständnis bzw. veränderte Anschauungen zum anderen.
Das neue Gesetz ist aber europa- und verfassungsrechtlich nicht unumstritten. Der Onlinepraxiskurzkommentar "Hoeller, LotterieStaatsvertrag" stellt die Rechtslage dar und erläutert teilweise an jüngerer Rechtsprechung die neue Rechtslage und die damit einhergehenden juristischen Problematiken. Der Kommentar ist aber noch im Aufbau.